Auswandern - Immer mehr Deutsche nutzen Ihre Chance, um Ihr Fernweh zu besiegen.
Der mutige Schritt zur Auswanderung erfordert natürlich die Bereitschaft zur Veränderung und vor allem eine gute Planung. Egal ob Student, Expat oder Rentner - genießen Sie Ihre Reise, wir begleiten Sie und sorgen für eine günstige Krankenversicherung weltweit.
Als Auswanderer finden Sie so dank unseren Experten eine maßgeschneiderte internationale Auslandskrankenversicherung.
Die FinanzSchneiderei ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - wir arbeiten neutral und vertreten nur Ihre Interessen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Krankheitsfall - 24 Stunden an 7 Tagen der Woche. Unser Service ist für Sie ohne Zusatzkosten!
Service
wir sind für Sie da - 24/7
International
Wir arbeiten weltweit
Zuverlässigkkeit
Wir garantieren Ihren Schutz
Immer mehr deutsche Studenten, Backpacker, Expatraites und Rentner entscheiden sich für unbestimmte Zeit zu reisen um im Ausland zu leben. Bei der internationalen Reiseversicherung ist zusätzlich keine maximale Dauer angesetzt und ist vom Umfang der Leistungen sehr flexibel. Sie können Ihre Versicherung also unbegrenzt verlängern!
5. Platz:
Unsere Testsieger in Preis und Leistung
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Bevor Sie ins Ausland reisen, um zu arbeiten oder sogar auswandern wollen, sollten Sie sich erkundigen, wie Sie sich am besten absichern können. In unserer neuen Tabelle finden Sie die möglichen Angebote zur Reiseversicherung für einen dauerhaften oder einen begrenzten Auslandsaufenthalt.
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich für deutsche Studenten, Rentner oder Backpacker,
die auf unbestimmte Dauer ins Ausland auswandern und sich dafür absichern wollen.
Für die Kosten im Krankheitsfall sind wir an Ihrer Seite.
Bei einem Auslandsaufenthalt ist es enorm wichtig eine internationale Reisekrankenversicherung abzuschließen, da Sie dadurch auf Ihren Reisen optimal abgesichert sind.
Unsere Experten helfen Ihnen dabei Ihre abgestimmte Reiseversicherung zu finden.
Eine internationale Versicherung bietet einen umfangreichen Schutz an, dies beinhaltet:
Während Ihres Aufenthaltes in Deutschland ist es zudem möglich, sich von Ihren Hausärzten im Heimatland behandeln zu lassen.
Übrigens:
Der Abschluss einer weltweiten Auslandskrankenversicherung ist auch nach Ihrer Abreise möglich.
Top versichert - auch wenn die Dauer des Aufenthaltes ungewiss ist.
Weltweite Versicherungen
auf unbestimmte Zeit
Residenten-Versicherung
✔ für langzeitreisende Expats
✔ für im Ausland lebende Rentner
✔ für Globetrotter / Weltenbummler
✔ flexibel abschließbar
✔ auf Wunsch auch mit USA
✔ unbestimmte Dauer
✔ flexibel wählbarer Selbstbehalt
✔ bis 74. Lebensjahr
✔ Versicherungsschutz im Heimatland
Hansemerkur (deutsch)
für Reisen bis 5 Jahre
Reiseschutz
✔ für Langzeitreisende
✔ für Studenten & Au-Pairs
✔ für Expats / Expatriates
✔ abschließbar vor Reiseantritt
✔ alle Länder versicherbar
✔ Aufenthalte bis 5 Jahre
✔ mit und ohne Selbstbehalt
✔ bis zum 75. Lebensjahr
✔ inklusive Zahnbehandlungen
Reise-Krankenversicherung
auf unbestimmte Dauer
Auslandskrankenschutz
✔ für Rentner & Residenten
✔ für Ihren Ruhestand im Ausland
✔ für immer ins Ausland auswandern
✔ bei Geschäftsreisen geeignet
✔ auch asiatische Länder versichert
✔ unbestimmte Reisedauer
✔ mit und ohne Selbstbeteiligung
✔ bis zum 75. Lebensjahr
✔ TOP Empfehlung speziell für Ältere
Für eine aufregende Weltreise oder um auf Dauer im Ausland leben zu können, ist eine gute Planung und Organisation der Grundbaustein. Wir haben Ihnen ein paar Tipps und Tricks, die Ihnen eine optimalen Vorbereitung für Ihren Aufenthalt ermöglichen zusammen gestellt.
Je nachdem ob es Sie ins Ausland nach Japan, die USA oder doch lieber zu einem unbestimmten Reiseziel treibt, ein medizinischer Gesundheitscheck sollte Pflicht sein! Vorab wird zunächst überprüft, ob schwere Erkrankungen, wie Diabetes oder Herz-Kreislaufprobleme bestehen. Diese frühestmöglich zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten ist sehr wichtig. Eine umfangreiche Vorsorgeuntersuchung ist auch bei Ihrem Hausarzt möglich.
Bitte überprüfen Sie Ihre Reisedokumente! Hat Ihr Reise,-oder Impfpass noch Gültigkeit? Wenn nicht, zögern Sie keinesfalls und lassen diese sofort erneuern.
Unser Tipp: Scannen und speichern Sie Ihre wichtigsten Reiseunterlagen!
Das Einscannen oder Fotografieren der Dokumente hilft bei Verlust der Originale die Dokumente auf Wunsch online abzurufen.
Möchten Sie ihren Wohnsitz verlegen und trotzdem nicht auf ihr Auto verzichten?
Dann können Sie Ihr Auto in Deutschland abmelden und im Ausland wieder anmelden. Mit der Abmeldung des KFZ endet der Versicherungsschutz Ihres Autos hierzulande. Im Pannenfall ist es deshalb von Vorteil von einem Automobilclub wie z.B. beim ADAC abgesichert zu sein. Die unabhängigen Experten der FinanzSchneiderei finden für Sie eine optimale Versicherung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Beratung ist kostenfrei!
Auswanderer entscheiden sich häufig für internationale Versicherungen, wie einer Auslandskrankenversicherung.
Denn grundsätzlich gilt: Wenn Sie als deutscher Auswanderer oder Expat auf unbegrenzte Dauer ins Ausland auswandern möchten, unterliegen sie häufig keiner Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Viele Versicherungen und Sozialleistungen übernehmen nur die Kosten im europäischen Ausland, die sie auch im Heimatland zahlen müssten. Die Versicherungen gelten also häufig nur innerhalb der EU und der Schweiz. Nur für Rentner, Studenten, Expatriates und Grenzgänger kann es sein, dass die deutsche Sozialversicherungspflicht für mehrere Jahre erhalten bleibt.
Deshalb sollten Sie sich extra für das Ausland versichern und eine private Krankenversicherung abschließen, die weltweit schützt!
Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie gewusst, dass ca. 41,3 Prozent der Deutschen, die als Expat im Ausland leben, planen langfristig wieder zurückzukehren. Speziell deutsche Studenten und Expatriates, die auf unbestimmte Zeit verreisen, kehren irgendwann in ihr Heimatland wieder zurück. Eine Rückkehr in die Versicherung, ist mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Gute Vorbereitung - am besten bereits vor Ihrer Abreise ins Ausland zahlt sich häufig aus.
Gerne helfen wir als Ihr Gesundheitsexperte, unerwarteten Problemen aus dem Weg zu gehen, die nach der Rückreise entstehen könnten.
Natalie Boos
Eine Expertin am ihrer Seite - für Auswanderer unverzichtbar, egal wohin Ihre Reise geht.
Als unabhängige Expertin helfe ich auf Reisen - vergleichen Sie mit mir die besten Versicherungen.
Für ehemals gesetzlich versicherte Rückkehrer gilt:
Personen, die vor ihrem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert waren, werden automatisch nach ihrer Rückreise in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse einbezogen. Die Zugangsmöglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nach einem längeren Aufenthalt im Ausland deutlich ausgeweitet.
Zuvor privatversicherte Auswanderer sollten beachten:
Für Personen, die vor ihrem Auslandsaufenthalt privat versichert waren, können nach Ihrer Rückreise nicht einfach in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Zuständig für diese Menschen - häufig Renter - bleibt häufig nur die PKV. Da eine Aufnahme dort meist mit vielen Hürden verbunden ist, helfen wir gerne als Experten bei der Rückkehr.
Gut zu wissen:
Wenn Sie zurück nach Deutschland ziehen, müssen Sie aufgrund der hierzulande herrschenden gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, einer entsprechenden deutschen Krankenversicherung beitreten.
Bitte beachten Sie:
Als Arbeitnehmer sind Sie in dem Land sozialversichert, in welchem Sie auch beschäftigt sind. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Sie an ihrem jetzigen Standort gut abgesichert sind sofern Sie einer sozialversicherten Arbeit nachgehen. Auch Rentern können im Rahmen europäischer Sozialversicherungsabkommen im Zielland häufig in der gesetzlichen Krankenkasse vor Ort versichert werden.
Garantie für Zufriedenheit
"Als Rentener wollte ich im April für 7 Monate meine Schwester in Australien besuchen. Die Experten der FinanzSchneiderei empfahlen mir den neuen BASIC-Tarif der HanseMerkur als Reiseversicherung und ich erkannte die vielen Vorteile der privaten Krankenversicherung."
Justus G. aus Nürnberg
Haben Sie Fragen oder Anliegen? Immer her damit! Rufen Sie uns an!
Sicheres Gefühl bei Abenteuern
"Meine Tochter war für 365 Tage Gast einer Familie in New York USA. Ich habe mich bewusst an die FinanzSchneiderei gewendet, um sie für Ihren Aufenthalt mit einer Reiseversicherung zu schützen. Frau Boos war mir ein vertrauenswürdiger Partner..."
Maria M. aus Saarland
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Maßgeschneidert
Ausländische EWR Dienstleister bieten umfassende Deckung der Kosten im Krankheitsfall. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in Deutschland erfüllen die Angebote nur teilweise die Kriterien der Pflichtversicherung gemäß Art. §193 VVG. Beiträge werden u. a. ohne Altersrückstellung kalkuliert und sind nicht geeignet, die im deutschen Sozialversicherungssystem vorgesehene Kranken- und Pflegeversicherung zu ersetzen.
Erstinformation nach Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG Versicherungsmakler führt die Erlaubnis §34c GewO der Stadt Kempten und ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-88UK-71CSR-84 registriert. Sie können diese Angaben bei der Registerstelle überprüfen: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen ) www.vermittlerregister.info . Die FinanzSchneiderei hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft. Im Rahmen Ihres Beratungsangebotes erhält die FinanzSchneiderei für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat an die FinanzSchneiderei zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich nur entsprechend einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: 1. Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin 2. Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin.