Eigentlich gibt es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Dennoch leben rund 80.000 Menschen ohne Krankenversicherung.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Oft sind Selbständige, Obdachlose oder Geflüchtete betroffen. Der Weg zurück ins Versicherungssystem ist meist nicht leicht. Häufig werden hohe Nachzahlungen gefordert, die nicht beglichen werden können.
Doch angesichts der derzeitigen Corona Epidemie, ist es höchste Zeit zu handeln! Aber keine Angst, Sie sind nicht allein!
Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand, damit Sie in der Corona Krise bestmöglich versorgt sind. Außerdem erfahren Sie hier, wie Sie bei Corona-Verdacht ohne Krankenversicherung vorgehen.
Ob oder wann eine Person medizinische Behandlung braucht, ist nicht steuerbar. Auch Unversicherte können schnell in eine Situation geraten, in der sie auf ärztliche Betreuung angewiesen sind. Die Ansteckung mit dem Coronavirus kann eine dieser Situationen sein.
Menschen ohne Krankenversicherung haben in Deutschland das Recht auf medizinische Notfallbehandlung. Allerdings ist das Gesundheitssystem aufgrund der aktuellen Corona Epidemie schwer ausgelastet.
Ärzte und Krankenhäuser sind am Limit ihrer Kapazitäten. Das bedeutet für alle Menschen - aber besonders für Nichtversicherte -, dass die Verfügbarkeit von guter medizinischer Versorgung begrenzt ist. Damit steigt in Zeiten von Corona auch die Gefahr, dass Unversicherte bei Notfällen nicht ausreichend behandelt werden können.
Außerdem entstehen bei einer Behandlung hohe Kosten, die je nach finanzieller Situation des Nichtversicherten selbst getragen werden müssen. Entscheidend ist: Aufgrund von Corona verschärft sich das Problem von Nichtversicherten, Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten.
Also warten Sie nicht länger und holen Sie sich jetzt eine Krankenversicherung!
Sich wieder bei einer Krankenkasse versichern zu lassen, ist oft nicht einfach.
Wir wissen, wie abweisend viele Krankenkassen bei Anfragen von Unversicherten reagieren. Oft werden hohe Nachzahlungen gefordert, die für viele Betroffene nicht zu stemmen sind.
Doch mit ein paar Tipps und unserer kompetenten Beratung ist die richtige Krankenversicherung schnell gefunden.
Und so sieht der erfolgreiche Weg zur abgeschlossenen Krankenversicherung aus:
Als Versicherungsmakler beraten wir Sie natürlich gerne zu allen Schritten! Aufgrund unserer Erfahrungen in dem Bereich, können wir Ihnen helfen Nachzahlungen zu mindern oder ganz zu umgehen.
Besteht der dringende Verdacht, dass Sie sich mit dem Coronavirus - aufgrund starker Ausprägung der Symptome - infiziert haben, sollten Sie auch als unversicherte Person sofort einen Arzt kontaktieren.
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf medizinische Notfallbehandlung. Besteht ein Notfall, muss der aufgesuchte Arzt behandeln. Aufgrund der derzeitigen Lage fällt der dringende Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus unter einen solchen Notfall.
Sie vermuten eine Coronavirus-Infektion und haben keine Krankenversicherung?
Ärzte dürfen Menschen ohne Krankenversicherung nur in begründeten Fällen abweisen. Beispielsweise, wenn der Arzt bereits so viele Patienten hat, dass er bei Aufnahme weiterer Patienten eine optimale Behandlung aller nicht mehr garantieren kann.
In der Praxis wird regelmäßig von dieser Begründung Gebrauch gemacht und somit erhalten Nichtversicherte meist keine Behandlung. Diesen Menschen eine Anlaufstelle zu sein, haben sich die Malteser und Ärzte der Welt zur Aufgabe gemacht.
Für Unversicherte gibt es in Deutschland zwei Haupt-Anlaufstellen, um medizinische Versorgung zu erhalten:
Hier erhalten Unversicherte kostenlose medizinische Beratung und Behandlung. Vor Ort ist ein Team aus ehrenamtlichen Fachärzten verschiedener Schwerpunkte.
Die Praxen der Malteser für Unversicherte befinden sich in 20 Städten in Deutschland, darunter Stuttgart, Augsburg, München, Darmstadt, Köln, Duisburg, Erfurt, Osnabrück, Hamburg und Berlin.
Die zweite Anlaufstelle für Unversicherte sind die Ärzte der Welt mit Standort in Stuttgart, München, Hamburg und Berlin.
Auch sie bieten medizinische Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung unter Wahrung deren Anonymität an.
Achtung! Für beide Anlaufstellen, wie für alle Arztpraxen gilt: Bei Verdacht auf Corona zunächst telefonisch Kontakt mit dem Arzt aufnehmen! Das verhindert eine Ansteckung der Patienten in der Praxis.
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Ausländische EWR Dienstleister bieten umfassende Deckung der Kosten im Krankheitsfall. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in Deutschland erfüllen die Angebote nur teilweise die Kriterien der Pflichtversicherung gemäß Art. §193 VVG. Beiträge werden u. a. ohne Altersrückstellung kalkuliert und sind nicht geeignet, die im deutschen Sozialversicherungssystem vorgesehene Kranken- und Pflegeversicherung zu ersetzen.
Erstinformation nach Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG Versicherungsmakler führt die Erlaubnis §34c GewO der Stadt Kempten und ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-88UK-71CSR-84 registriert. Sie können diese Angaben bei der Registerstelle überprüfen: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen ) www.vermittlerregister.info . Die FinanzSchneiderei hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft. Im Rahmen Ihres Beratungsangebotes erhält die FinanzSchneiderei für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat an die FinanzSchneiderei zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich nur entsprechend einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: 1. Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin 2. Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin.
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