Wir helfen jungen Frauen und Männern
bei ihrer Suche nach der passenden Krankenversicherung.
Prostituierte und SexworkerInnen sind häufig ohne Krankenversicherung.
Viele Prostituierte wagen die Rückkehr in eine gültige Krankenversicherung nicht, da Bürokratie und Nachzahlungen bereits bei der Aufnahme zu hohen Schulden führen.
Der Einstieg in die gesetzliche Krankenkasse ist in der Prostitution aufgrund der gesetzlichen Hürden praktisch so gut wie unmöglich, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeit. Private Krankenkassen nehmen Selbständige aus dem Rotlichtmilieu häufig nur sehr ungern und zu teuren Beiträgen auf.
Dank der Initiative der FinanzSchneiderei Versicherungsmakler haben speziell Prostituierte die Möglichkeit sich vertraulich beraten zu lassen und als Sexworker eine offizielle Rückkehr in die Krankenversicherung zu ermöglichen.
Wir helfen Frauen und Männern ohne Krankenversicherung bei der Suche nach einer günstigen Absicherung bei Krankheit.
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Europa und international
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Eine Krankenversicherungspflicht für Prostituierte wird es nicht geben.
Aber in Deutschland besteht unabhängig vom ProstituiertenSchutzGesetz bereits seit dem 01.01.2009 die Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit festem Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik. Nach dem ProstituiertenSchutzGesetz § 7 findet nur eine Aufklärung zur Krankenversicherungspflicht bei einem Informations- und Beratungsgespräch statt - aber keine Überprüfung, ob ein gültiger Vertrag besteht.
Viele ausländische Hostessen arbeiten zwar in Deutschland, haben aber keinen Wohnsitz angemeldet. Folglich fallen diese Prostituierten nicht unter die geltende Pflicht eine sog. substitutive Krankenversicherung abzuschließen.
Sozialversichrte Angestellte
für SexworkerInnen / Betreiber
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
✔ für Sexworker/innen
✔ für Prostituierte
✔ für Hostessen
✔ für Callgirls
✔ für Betreiber
✔ Allg. Beitragssatz 14,60%
✔ vom Arbeitgeber gefördert
ab 7,3 % vom Brutto-Gehalt
Einmalpolice
für Reisen bis zu 5 Jahre
Incoming Krankenversicherung
✔ für ausländische Besucher
✔ für Gastwissenschaftler
✔ für ausländische Gäste
✔ für ein Schengen Visum
✔ für alle Schengen Staaten
✔ Aufenthalte bis 5 Jahre
✔ mit und ohne Selbstbehalt
ab 1,70 EUR pro Tag
Internationale Krankenversicherung
unbegrenzte Dauer
Internationale Krankenversicherung
✔ für Weltenbummler
✔ für Work & Travel
✔ für Expatriates
✔ für Geschäftsreisen
✔ für Auslandsstudium
✔ unbegrenzte Reisedauer
✔ mit und ohne Selbstbeteiligung
ab 95,20 € monatlich
Manche Prostituierte sind vielleicht privat krankenversichert, allerdings oft nicht als Prostituierte.
Die private Krankenversicherung weigert sich sehr oft, Prostituierte aufzunehmen. Das ist der Hauptgrund für die hohe Zahl der Prostituierten ohne Krankenversicherung in Deutschland.
Aber es gibt Sie doch: Deutsche PKV und Europäische Krankenkassen, die Sie gerne versichern: Zwar ist die Auswahl kleiner als in anderen Branchen und Berufen, aber der Beitrag für die angebotenen Versicherungsleistungen ist sehr günstig. Für junge Prostituierte ist eine private Krankenversicherung meist günstiger als die gesetzliche Krankenkasse.
Das liegt vor allem daran, dass der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter berechnet wird - nicht nach dem Einkommen. Speziell junge Frauen erhalten günstige Einsteigertarife und sparen so viel Geld trotz besseren Leistungen.
Bei nebenberuflich tätigen Prostituierten ist die Zahl der Versicherten höher, weil nebenberufliche Sexworker meist über ihren Hauptberuf oder als beitragsfreies Mitglied in der Familienversicherung Ihrer Ehepartner abgedeckt sind. Für alle anderen gibt es leider große Hürden in Deutschland eine günstige Krankenkasse zu finden.
Als Versicherungsmakler finden wir auch für Selbständige aus der Prostitution Versicherer, die Prostituierte in günstige Tarife aufnehmen.
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Leider zeigt die Praxis fast täglich, wie schwierig es für viele Frauen ist, eine gültige Krankenversicherung zu finden. Die Politik, aber auch viel unnötige Bürokratie erschwerden die Aufnahme.
Gerne biete ich speziell Frauen, die vertraulich beraten werden möchten, meine Hilfe bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung an.
EU-Bürger, z.B. Frauen aus Rumänien, Polen oder Ungarn dürfen in jedem Land der Europäischen Union leben und arbeiten.
Natürlich gehört dazu auch eine gute Absicherung im Krankheitsfall, häufig sogar eine gesetzliche Krankenkasse vor Ort.
Gesetzlich versichert sind in der Regel alle Menschen, die in Deutschland als Angestellte Prostituierte arbeiten. Das trifft für Sie zu, wenn Sie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag mit einem Bordellbetrieb oder Saunaclub Betreiber haben, der sexuelle Dienstleistungen anbietet. Ihr Chef muss Sie einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden. Sie können dabei unter ca. 100 gesetzlichen Krankenkassen auswählen. Sie arbeiten dann auf Anweisung eines Vorgesetzten. Versicherungstechnisch gelten Sie als abhängig beschäftigt. In diesem Fall meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl an.
Auch selbstständig tätige, ausländische Prostituierte, die in Deutschland bisher noch nicht krankenversichert waren – weil sie beispielsweise aus dem Ausland zugezogen sind – gibt es häufig die Möglichkeit zur Aufnahme in die GKV. Dies setzt voraus, dass Sie im bisherigen Heimatstaat zuletzt gesetzlich versichert waren und einen Nachweis erbringen können. Die europäische „Freizügigkeit" ist eines der zentralen Rechte der Europäischen Union. Natürlich gehört dazu auch eine gesetzliche Krankenkasse vor Ort.
Für Notfallbehandlungen können Sie übrigens ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zu nutzen. Diese garantiert jedoch nicht den vollkommenen Leistungsumfang.
Dann ist eine Imcoming-Versicherung eine sehr günstige Alternative!
Planen Sie also, nicht für länger als 5 Jahre hier zu arbeiten, genügt eine Postadresse bzw. Zustelladresse, um die günstigen Angebote nutzen zu können.
Über 660.000 selbständige Ausländer aller Branchen leben und arbeiten derzeit in Deutschland. Sie unterliegen gemäß dem Deutschen Gesetzgeber der Krankenversicherungspflicht nur dann, wenn Sie mit Ihren ersten Wohnsitz hierzulande gemeldet sind. Auch in der Prostitution sind Frauen und Männer aus dem Ausland ein wichtiger Bestandteil der Sexdienstleistung. Vor allem viele ausländische Prostituierte sind nicht offiziell gemeldet und nicht krankenversichert.
Doch gerade für Einreisende, die in Deutschland vorübergehend arbeiten gibt es eine günstige Alternative: die Incoming-Versicherung. Arbeiten Sie hierzulande nur einige Monate bis max. 5 Jahre, kann eine Reiseversicherung für Sie ausreichen. Der Versicherungsschutz genügt den Anforderungen zur Erlangung eines Visums zur Einreise in alle Schengen Staaten, auch nach Deutschland.
Wenn Sie sich unter 5 Jahre in Deutschland aufhalten und Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland (nicht in Deutschland) haben, können Sie sich mit einer Reiseversicherung sehr günstig versichern.
"Natürlich ist gesundheitliche Vorsorge in unserer Praxis besonders wichtig! Aber ohne Krankenversicherung habe ich mich nicht einmal zur Vorsorge zum Arzt getraut. Seit ich mit der Hilfe der FinanzSchneiderei eine Lösung gefunden habe, kann ich überall in Europa zum Arzt - auch zur Vorsorge! "
Marlene K. | Prostituierte aus Hannover in Niedersachsen:
Besonders bei ausländischen Prostituierten, die ohne Deutschen Wohnsitz hierzulande anschaffen und keine Krankenversicherung haben, entstehen neue Ängste.
Eine gute Lösung sieht leider anders aus - wir finden sie.
Seit 2018 müssen nach dem ProstSchG sich alle Sexworker per Gesetz registrieren. So sagt es die Politik. Prostituierte müssen spätestens seit 2018 ihre Tätigkeit persönlich anmelden. Vor der Anmeldung nach dem neuen Prostitutionsschutzgesetz ist eine gesundheitliche Beratung verpflichtend.
Zusätzlich erhalten Sexworker wichtige Informationen zur Rechtsstellung von Prostituierten, zur Krankenversicherungspflicht und steuerlichen Themen. Auch gesundheitliche und soziale Beratungsangebote und Hilfe in Notsituationen werden von den Meldestellen vermittelt. Künftig muss jeder Sexworker den neuen Prostituiertenausweis - in der Szene auch Hurenpass genannt - bei der Arbeit mitführen.
Eigentlich soll das neue Prostitutionsgesetz vor allem Frauen aber auch Callboys vor Ausbeutung schützen. Jedoch stellt die neue Meldepflicht große Probleme für das Rotlichtmillieu dar: Denn der neue Prostituiertenausweis muss bei der Arbeit mitgeführt werden. Kann ein Callgirl / Callboy sich nicht anmelden, drohen empfindliche Geldstrafen oder gar die Schließung des Bordellbetriebes. Dann bleibt den SexarbeiterInnen häufig nur noch der Hausbesuch oder ein Stundenhotel, um Freier zu bedienen.
"Dank dem Tarifrechner der FinanzSchneiderei habe ich im Handumdrehen eine europäische Krankenversicherung für mich gefunden - Endlich bin ich wieder abgesichert sogar ohne Selbstbeteiligung"
Sagt Simone, Callgirl aus Berlin
Viele ausländische Frauen arbeiten zwar in Deutschland, haben aber keinen Wohnsitz angemeldet.
Folglich fallen viele Prostituierten nicht unter die geltende Pflicht eine sog. substitutive Versicherung abzuschließen.
In vielen Deutschen Städten und Kommunen, z.B. in Hamburg oder Berlin, hinken Behörden häufig hinterher. Mehrere Monate nach dem Stichtag am 1. Januar 2018 stellen sie nur eine Bescheinigung über den Anmeldeversuch zur Prostitution aus.
Ab wann gilt die Erlaubnispflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz?
Sollten Sie vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben haben, gilt eine Anzeigepflicht bis zum 1. Oktober 2017 und eine Verpflichtung zur Antragsstellung auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017.
Sollten Sie ab dem 1. Juli 2017 ein neues Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, dann müssen Sie vor Aufnahme des Betriebs eine entsprechende Erlaubnis beantragen.
Aktuell sind uns keine Auswirkungen auf Anmelde- und/oder Genehmigungsverfahren bekannt. In Deutschland gilt seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht. Diese Pflicht steht nicht im Zusammenhang mit dem neuen ProstSchG.
Bei Fragen sind wir auch telefonsich erreichbar!
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Europäische Krankenversicherung - meist gesucht!
Individuelle Lösungen
FinanzSchneiderei Versicherungsmakler Kempten im Allgäu
Telefon: 0831 / 930 62 440
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Auf der Breite 38a, 87439 Kempten / Allgäu
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Ausländische EWR Dienstleister bieten umfassende Deckung der Kosten im Krankheitsfall. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in Deutschland erfüllen die Angebote nur teilweise die Kriterien der Pflichtversicherung gemäß Art. §193 VVG. Beiträge werden u. a. ohne Altersrückstellung kalkuliert und sind nicht geeignet, die im deutschen Sozialversicherungssystem vorgesehene Kranken- und Pflegeversicherung zu ersetzen.
Erstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG Versicherungsmakler führt die Erlaubnis §34c GewO der Stadt Kempten und ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-88UK-71CSR-84 registriert. Sie können diese Angaben bei der Registerstelle überprüfen: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen ) www.vermittlerregister.info . Die FinanzSchneiderei hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft. Im Rahmen Ihres Beratungsangebotes erhält die FinanzSchneiderei für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat an die FinanzSchneiderei zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich nur entsprechend einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: 1. Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin 2. Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin.
Die Wort-Bildmarke "FinanzSchneiderei" ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30 20 12 01 51 10 eingetragen.
Angaben zur KG:
Finanzschneiderei GmbH & Co. KG, Sitz Kempten (Allgäu)
Amtsgericht Kempten (Allgäu) | HRA 9452 | UmsatzsteuerID DE279901107
persönlich haftende Gesellschafterin:
Finanzschneiderei Verwaltungs-GmbH
Angaben zur GmbH:
Finanzschneiderei Verwaltungs-GmbH | Sitz Kempten (Allgäu)
Amtsgericht Kempten (Allgäu) | HRB 11237
Geschäftsführer beider Gesellschaften:
Ferdinand Steiner