Sinvoll für jeden, der aus beruflichen Gründen viel reisen muss
Wir helfen Ihnen die für Sie maßgeschneiderte Dienstreiseversicherung zu finden.
Erstinformation - Jetzt in wenigen Klicks zum Angebot - kostenlos und unverbindlich.
INHALTSVERZEICHNIS DIESER SEITE
Kein anderes Land hat so viele Dienstreisende wie Deutschland. Da die Nachfrage nach deutschen Produkten immer weiter steigt, gründen deutsche Unternehmen immer häufiger Tochterfirmen im Ausland im Zuge der Globalisierung. In Folge dessen wurden vergangenes Jahr rund 183,4 Millionen Geschäftsreisen getätigt. Doch die Gefahren, die Dienstreisen mit sich bringen, werden oft außer Acht gelassen. Sie als Arbeitgeber haben die so genannte Fürsorgepflicht. Wenn Ihrem Mitarbeiter während der Dienstreise also etwas zustößt, müssen Sie jegliche angefallenen Kosten übernehmen nach (§§ 617 bis 619 BGB). Mit einer Dienstreise-Krankenversicherung sind Sie und Ihre Mitarbeiter im Schadensfall abgesichert und erhalten so optimalen Schutz. Unserer Internationalen Krankenversicherungsexperten finden die besten Tarife für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Als international agierendes Unternehmen schicken sie Ihre Mitarbeiter oft auf Geschäftsreisen.
Dabei müssen Sie als Arbeitgeber auf das Schlimmste gefasst sein. Produkte für Ihr Business sind nicht einfach zu vergleichen und viele Vermittler kennen die Risiken nicht ausreichend. Finden Sie deshalb eine optimale Reisekrankenversicherung mit der FinanzSchneiderei, um hohe Kosten im Schadensfall zu umgehen. Diese Produkte sind natürlich optional mit Reiserücktrittsversicherung kombinierbar.
Reiseversicherung
ab Jahresbeitrag von
für beliebig viele Reisen
Auslandskrankenversicherung
Premium Reiseschutz
ab Jahresbeitrag von
für beliebig viele Reisen
Individuell kombinierbar
Trip deines Lebens
Einmalpolice ab täglich
für längere Reisen bis 365 Tage
Reisekrankenversicherung
Wenn Ihr Mitarbeiter ein Jahr oder länger ins Ausland geht, bietet sich eine Internationale Krankenversicherung an.
Eine internationale Krankenversicherung passt sich an Ihre individuellen Bedürfnisse an. So ist für jeden Geldbeutel ein maßgeschneiderter Tarif erhältlich. Die Reiseversicherung greift weltweit und bietet einen umfassenden Schutz für einen unbegrenzten Zeitraum.
Es ist außerdem möglich die deutsche Krankenversicherung und die internationale Krankenversicherung parallel laufen zu lassen. So haben sie zeitgleich einen Schutz in Deutschland und in jedem anderen Land - auch bei spontanen Geschäftsreisen.
Jetzt mehr über die Internationale Krankenversicherung erfahren...
Wenn Ihre Angestellten für einen längeren Zeitraum in Europa leben, empfehlen wir eine europäische Krankenversicherung.
Diese lohnt sich wenn sie ein Jahr beziehungsweise länger in einem europäischen Land leben.
Die europäische Krankenversicherung sichert sie zu sehr günstigen Beiträgen in der EU ab.
Sie erfordert keine Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme, was bei deutschen Versicherern der Fall ist.
Außerdem kann man diese genauso wie die internationale Krankenversicherung als zweite Versichern abschließen. So haben sie ein rundum Schutz in jedem europäischen Land zu günstigen Tarifen
Jetzt mehr über die Europäische Krankenversicherung erfahren...
Tarife internationaler EWR-Dienstleister sind nicht geeignet, den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu ersetzen. Die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland zur Erfüllung der Krankenversicherungspflicht (gem. §193 VVG) können nicht bzw. nur teilweise erfüllt werden.
Wenn Sie Ihren Mitarbeiter auf eine Geschäftsreise ins Ausland schicken, sollten Sie sich überlegen eine Reiseunfallversicherung abzuschließen.
Diese Versicherung enthält Services wie Transport ins Krankenhaus, Bergung-, Such- und Rettungseinsätze und in manchen Fällen sogar ein Transport nach Deutschland.
Auch die Reisehaftpflichtversicherung ist eine Überlegung wert.
Diese schützt Ihren Mitarbeiter in rechtlichen Fragen. Hierunter fallen Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden und das Abhandenkommen von Gegenständen.
Mitarbeiter treten eine Dienstreise oft mit Ihrem eigenen Auto an.
Doch Firmen machen sich kaum Gedanken darüber, was für Konsequenzen auf Sie zukommen, wenn ein Mitarbeiter mit dem eigenen Auto ein Unfall baut. Denn in diesem Fall gibt es eine klare rechtliche Lage. Wenn es während einer Geschäftsreise zu einer Beschädigung am Fahrzeug eines Mitarbeiters kommt , hat dieser Anspruch auf Schadensersatz. Die Schuldfrage ist hierbei egal.
Eine Dienstreisekaskoversicherung übernimmt in diesen Fällen jeglich entstandenen Kosten und Sie können Ihren Mitarbeiter beruhigt in dessen eigenen Auto auf Geschäftsreise schicken.
Jetzt Dienstreiseversicherung vergleichen - bei Fragen sind wir auch telefonsich erreichbar!
"Früher hatte ich für meine Angestellten eine Reiseversicherung bei ERV. Jedoch brauchten wir Versicherungenen für einen längeren Zeitraum. Durch die Internationale Krankenversicherung habe ich meine Mitarbeiter gut schützen können. Nun ist es mir möglich meine Fürsorgepflicht einzuhalten und meinen Geldbeutel zu schonen. Der schnelle und freundliche Service der FinanzSchneiderei hat mir hierbei sehr geholfen und die Abwicklung hat nur wenige Tage gebraucht. Mit dem Endprodukt bin ich sehr zufrieden und ich kann die Versicherungsmakler sehr empfehlen!"
Brigitte H. aus Frankfurt
"Mit meiner Versicherung bei Ergo war ich nicht mehr wirklich zufrieden, weshalb ich meine Dienstreiseversicherung wechseln wollte. Die FinanzSchneiderei hat mir hierbei wirklich schnell geholfen und ich habe nun einen sehr gutes Produkt zu einem optimalen Schutz. Da ich viel mit dem Auto reise, habe ich noch eine Dienstreise Fahrzeugsversicherung hinzugefügt. Die Firma ist wirklich weiter zu empfehlen."
Peter G. aus Kiel
Meist gesucht:
Individuelle Lösungen
FinanzSchneiderei Versicherungsmakler Kempten im Allgäu
Telefon: 0831 / 930 62 440
Mo. bis Fr. 8:00 bis 19:00 Uhr
SERVICE KEMPTEN - ALLGÄU
Auf der Breite 38a, 87439 Kempten / Allgäu
Europäische KV
FinanzSchneiderei Versicherungsmakler
Friedberg bei Augsburg
Telefon: 0821 / 907 86 440
Mo. bis Fr. 8:00 bis 19:00 Uhr
SERVICE AUGSBURG - FRIEDBERG
Paul-Lenz-Str. 1, 86316 Friedberg / Bayern
Maßgeschneidert
Ausländische EWR Dienstleister bieten umfassende Deckung der Kosten im Krankheitsfall. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in Deutschland erfüllen die Angebote nur teilweise die Kriterien der Pflichtversicherung gemäß Art. §193 VVG. Beiträge werden u. a. ohne Altersrückstellung kalkuliert und sind nicht geeignet, die im deutschen Sozialversicherungssystem vorgesehene Kranken- und Pflegeversicherung zu ersetzen.
Erstinformation nach Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Die FinanzSchneiderei GmbH & Co. KG Versicherungsmakler führt die Erlaubnis §34c GewO der Stadt Kempten und ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-88UK-71CSR-84 registriert. Sie können diese Angaben bei der Registerstelle überprüfen: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Tel.: 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen ) www.vermittlerregister.info . Die FinanzSchneiderei hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der Gesellschaft. Im Rahmen Ihres Beratungsangebotes erhält die FinanzSchneiderei für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat an die FinanzSchneiderei zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden gezahlt werden müssen, erfolgt dies ausschließlich nur entsprechend einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vergütungsvereinbarung. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: 1. Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin 2. Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin.