Grundsätzlich kann jeder, der nach dem 1. Januar 2009 in eine der privaten Krankenversicherung eingetreten ist, jederzeit und ohne Vorbedingungen den Basistarif beantragen. Die Versicherer dürfen den Zugang niemandem verweigern. Daher steht es jedem offen, der diese Voraussetzung erfüllt. Nicht erlaubt ist den deutschen Gesellschaften, beim Wechsel einen Risikozuschlag vom Versicherten zu verlangen oder gar Leistungen auszuschließen.
Privatversicherte, die einen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hatten, können in den privaten Basistarif wechseln, wenn sie:
Für die meisten dieser Versicherten ist der Standardtarif aber die günstigere Alternative.
Der Basistarif orientiert sich stark an der gesetzlichen Krankenkasse sowohl bei den Kosten als auch bei den Leistungen.
Im Wesentlichen gilt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und der entsprechende Höchstbeitrag zur Gesetzlichen plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen. Eines der verpflichtenden Leistungen der privaten Krankenkassen ist, dass sie Patienten aufnehmen müssen. Es ist nicht zulässig aufgrund von gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Risiken abgelehnt zu werden. Trotz dieser Leistungen führen die Versicherungen in den meisten Fällen eine Gesundheitsprüfung durch, um einen Risikoausgleich vornehmen zu können. Der Basistarif umfasst:
Im Vergleich zum Standardtarif ist der Basistarif zwar teurer, er bietet jedoch z. B. bei Reha und Kuren sowie Hilfs- und Heilmittel bessere Leistungen. Zusätzlich gibt es nur hier Möglichkeiten für den Abschluss einer Zusatzversicherung, wie z. B. ein Krankentagegeld.
Die Mitnahme der Altersrückstellungen in voller Höhe ist innerhalb einer Versicherungsgesellschaft beim Wechsel in den Basistarif möglich. Die Altersrückstellung ist der Betrag, den die Versicherung aus den Prämien des Versicherten anspart, um die Beiträge im Alter konstant halten zu können. Wenn sie in einen Basistarif von anderen Versicherungen wechseln, bleibt trotzdem ein Teil der Altersrückstellungen erhalten. Man kann seine Altersrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mit in die Versicherung mitnehmen. Dort wird man dann so behandelt, als ob man sich zu seinem ursprünglichen Eintrittsalter versichert hätte. Sie können aber unter bestimmten Bedingungen in den Basistarif ihres Unternehmens unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen wechseln – nämlich dann, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet oder Anspruch auf eine gesetzliche Rente bzw. Beilhilfe haben oder finanziell hilfebedürftig sind.
✓ Kontrahierungszwang
✓ Keine Risikozuschläge
✓ Zusatzversicherungen möglich
✓ Mitnahme von Altersrückstellungen
✓ Beitrag an Höchstgrenze der GKV angepasst
✓ Zuzahlung wie in der GKV
✓ Einschränkungen der Leistungen
✓ Kostenrisiko-Deckelung der Steigerungsfaktoren
Eine Kündigung durch den Versicherer ist per Gesetz ausgeschlossen, allerdings ist eine Umstellung in den Notlagentarif möglich.
Der Basistarif kann aufgrund von nicht gezahlten Prämien ruhend gestellt werden und wird somit dann zum Notlagentarif nach §12h VAG. Private Versicherungsnehmer erhalten reduzierte Versicherungsleistungen gegen einen verminderten monatlichen Beitrag. Sobald die Rückstände und die Mahnkosten wieder zurückgezahlt sind, wird der Basistarif fortgesetzt. Als Versicherungsnehmer ist es Ihnen mögliche bei vorliegen einer Krankenversicherungspflicht in eine gesetzliche Krankenkasse mit Nachweis einer Folgeversicherung zu kündigen.
Ich bin vor ca. einem Jahr in die USA ausgewandert. Deshalb habe ich ein privaten Basistarif benötigt. Dabei half mir die FinanzSchneiderei, indem Sie für mich einen Tarif mit passenden Leistungen angeboten haben
Olga H. aus München
Die Experten der FinanzSchneiderei haben für mich eine maßgeschneiderte Versicherung mit optimalen Leistungen für einen privaten Basistarif gefunden. Das war auch für mich der ausschlaggebende Aspekt für den Wechsel in diesen Tarif, da ich sehr gut beraten und betreut wurde.
Otto L. aus Straubing