Incoming Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland
Eine Incoming-Versicherung schützt ausländische Gäste während ihres Aufenthalts in Deutschland und im Schengen-Raum vor hohen Arzt- und Behandlungskosten. Wer ein Schengen-Visum beantragt, muss einen anerkannten Krankenversicherungsschutz nachweisen. Für visumfreie Reisende, EU-Bürger mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EKVK) und Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben, gelten andere Regeln.
Eine Incoming-Versicherung ist besonders wichtig für:
- ausländische Gäste und Familienbesucher
- Reisende mit Schengen-Visum
- Sprachschüler, Studierende und Au-pairs
- Aufenthalte von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren
- Personen ohne direkten Zugang zur deutschen GKV / PKV
Ob Familienbesuch, Sprachkurs, Studium oder Au-pair-Aufenthalt: Unser Tarif-Finder ermittelt anhand von Aufenthaltsgrund, Alter, Aufenthaltsdauer und Einreisezeitpunkt die passende Absicherung. Gäste und Gastgeber können den empfohlenen Tarif anschließend direkt online abschließen – bereits ab 0,85 € pro Tag.
English version: Travel insurance for Germany
Alles Wichtige zur Incoming Krankenversicherung
- Welcher Schutz passt zu Ihrem Aufenthalt? — Tarif-Finder
- Tarifvergleich: Diese Tarife können Sie online abschließen
- Online abschließen oder beraten lassen?
- Ist eine Incoming-Versicherung Pflicht?
- Was zahlt die Incoming-Versicherung — und was nicht?
- Für wen gelten besondere Regeln?
- Häufige Fragen unserer Kunden
Deutscher Versicherungsmakler als persönlicher Berater
Als unabhängiger Versicherungsmakler mit Sitz in Deutschland vergleichen wir Incoming-Versicherungen mehrerer Anbieter. Sie zahlen für unsere Unterstützung nicht mehr als bei einem direkten Abschluss beim Versicherer. Unser besonderer Vorteil zeigt sich, wenn Sie Hilfe benötigen:
Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Vertrag und bei der Erstattung von Behandlungskosten – auf Deutsch und Englisch.
Unser Tarif-Finder zeigt Ihnen in vier Fragen, welchen Tarif Sie direkt online abschließen können und wann eine persönliche Prüfung sinnvoll ist.
Welcher Schutz passt zu Ihrem Aufenthalt?
Beantworten Sie vier kurze Fragen und sehen Sie, welche Tarife grundsätzlich infrage kommen — oder ob eine persönliche Prüfung sinnvoll ist.
Unsere Empfehlungen für die drei häufigsten Fälle
Die meisten Anfragen lassen sich einer dieser drei Situationen zuordnen. Deshalb zeigen wir Ihnen zuerst, welchen Tarif wir für den jeweiligen Aufenthaltszweck empfehlen.
Young Travel
Hanse Merkur
pro Tag ab
1,19 €
bis 365 Tage Aufenthalt
Incoming-Versicherung
✔ für Schüler & Studenten
✔ für Au-pairs & Praktikanten
✔ für Doktoranden
✔ bis zum 35. Geburtstag
✔ ohne Selbstbeteiligung
✔ Abschluss nach Einreise
Care Visa Protect
Care Concept
pro Tag ab
0,85 €
bis 92 Tage Aufenthalt
Incoming-Versicherung
✔ für das Schengen-Visum
✔ von Botschaften anerkannt
✔ 50.000 € Deckungssumme
✔ ohne Selbstbeteiligung
✔ Eintrittsalter bis 74
✔ Abschluss vor Einreise
Für längere Besuche:
Komplettschutz
Hanse Merkur
pro Tag ab
1,75 €
Aufenthalte bis 5 Jahre
Incoming-Versicherung
✔ Aufenthalte bis 5 Jahre
✔ mit Unfall & Haftpflicht
✔ für Gastwissenschaftler
✔ für Langzeitbesucher
✔ erfüllt Visa-Anforderungen
✔ Abschluss nach Einreise
Tarifvergleich: Diese Incoming-Tarife können Sie online abschließen
Die folgenden Tarife unserer Partner erfüllen die Anforderungen für ein Schengen-Visum und lassen sich direkt online abschließen. Die Tagesprämie hängt von Alter, Laufzeit und Tarifvariante ab — die Angabe „ab" bezeichnet jeweils den günstigsten Fall. Für Sonderfälle wie Aufenthalte über 5 Jahre, Personen über 75 oder den Familiennachzug finden Sie hier unsere Beratungsempfehlung.
| Tarif | Geeignet für | Dauer | Alter | Nach Einreise? | Preis pro Tag | Abschluss |
| Care Visa Protect Care Concept |
Schengen-Visum, Besuch | 92 Tage | bis 74 J. | vor Einreise | ab 0,85 € | BUCHEN |
| Young Travel HanseMerkur |
Studium, Au-pair, Praktikum | 365 Tage | bis 34 J. | Prüfung läuft* | ab 1,19 € (Basic) | BUCHEN |
| Visum-Reiseversicherung HanseMerkur |
Schengen-Visum, Kurzbesuch | Kurzaufenthalt | alle Alter (60+ Zuschlag) | vor Einreise* | ab 1,20 € | BUCHEN |
| Care Economy Care Concept |
Längere Besuche, Jobsuche | über 92 Tage | Prüfung läuft* | Prüfung läuft* | ab 1,00 € | BUCHEN |
| Reiseversicherung bis 5 Jahre HanseMerkur |
Langzeit; inkl. Unfall + Haftpflicht | 5 Jahre | alle Alter (60+ Zuschlag) | Ja* | ab 1,75 € | BUCHEN |
| Expat Visit BDAE |
Besuch bis 1 Jahr, auch über 75 | 365 Tage | ohne Altersgrenze | Ja — bis 10 Tage nach Einreise | ab 1,10 € | ANFRAGEN |
Tarifstand: 08/2026. Preise variieren je nach Alter, Laufzeit und Tarifvariante; Care Visa Protect und Expat Visit ohne Selbstbehalt, übrige Tarife mit wählbarem bzw. tarifabhängigem Selbstbehalt. Quellen: Anbieterseiten, AVB/IPID der Versicherer.
* Wird derzeit anhand der Versicherungsbedingungen final geprüft — im Zweifel gilt: vor der Einreise abschließen.
Expat Visit (BDAE): 1,10 € (bis 64 J.), 3,30 € (65–74 J.), 5,50 € (ab 75 J.) pro Tag, weltweit ohne USA/Kanada. Quelle: AVB-EV-365/2014, Tarifstand 08/2026.
Online abschließen oder beraten lassen — was passt zu Ihrer Situation?
Ein Online-Abschluss passt, wenn der Fall klar ist: gesunde Person, Standardzweck, Aufenthalt mit absehbarer Dauer. Eine Beratung ist besser, wenn Alter, Gesundheit oder Aufenthaltsstatus Fragen aufwerfen — sie kostet Sie nichts und verhindert, dass im Leistungsfall der Schutz fehlt.
Der Online-Abschluss passt, wenn …
- die Person jünger als 65 ist und keine laufenden Behandlungen hat
- die Aufenthaltsdauer feststeht und maximal 1 Jahr beträgt (bzw. bis 5 Jahre beim Langzeittarif)
- der Zweck Besuch, Tourismus, Studium, Au-pair oder Praktikum ist
- der Abschluss vor der Einreise erfolgt
Eine Beratung ist besser, wenn …
- die Person über 75 ist — etwa beim Besuch von Eltern oder Schwiegereltern
- Vorerkrankungen bestehen oder eine Behandlung absehbar ist
- der Aufenthalt länger als 5 Jahre oder auf Dauer angelegt ist (Übergang in eine reguläre Krankenversicherung)
- es um Chancenkarte, Jobsuche oder Familiennachzug geht
- die Person bereits eingereist ist und der Tarif das nicht zulässt
Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie die Tarife aller Partner — und bleiben auch danach an Ihrer Seite:
Bei Krankheit unterstützen wir Sie bei der Kostenerstattung gegenüber dem Versicherer, auf Deutsch und Englisch.
Die Beratung ist für Sie kostenlos; wir erhalten im Vermittlungsfall eine Provision vom Versicherer.
Ist eine Incoming-Versicherung Pflicht?
Für ein Schengen-Visum müssen Reisende grundsätzlich eine gültige Reisekrankenversicherung nachweisen. Sie muss den gesamten Aufenthalt und den gesamten Schengen-Raum abdecken. Ohne einen geeigneten Versicherungsnachweis kann der Visumantrag abgelehnt werden.
Visumfreie Gäste müssen bei der Einreise normalerweise keine Reisekrankenversicherung nachweisen. Trotzdem empfehlen wir auch ihnen eine Incoming-Versicherung: Ohne ausreichenden Schutz müssen sie Arzt-, Krankenhaus- und Rücktransportkosten möglicherweise selbst bezahlen.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Probleme entstehen häufig, weil der Versicherungsnachweis nicht vollständig ist oder der Schutz nicht für den gesamten geplanten Aufenthalt gilt. Deshalb sollten Versicherungsbeginn, Versicherungsende und Geltungsbereich genau zum Visumantrag beziehungsweise zur Reise passen.
Welche Versicherung verlangt die Botschaft für ein Schengen-Visum?
Die Anforderungen ergeben sich aus Artikel 15 des EU-Visakodex. Die Reisekrankenversicherung muss:
- im gesamten Schengen-Raum gelten,
- die vollständige geplante Aufenthaltsdauer abdecken,
- eine Mindestdeckung von 30.000 Euro besitzen,
- medizinisch notwendige Behandlungen und Notfallbehandlungen abdecken,
- den Rücktransport aus medizinischen Gründen sowie die Überführung im Todesfall einschließen.
Die von uns für ein Schengen-Visum ausgewiesenen Tarife stellen einen entsprechenden Versicherungsnachweis zur Verfügung. Ob der Nachweis im konkreten Visumverfahren ausreicht, entscheidet abschließend die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat. Die gesetzlichen Anforderungen bestätigt auch das Auswärtige Amt.
Soll der Aufenthalt oder das Visum verlängert werden, muss auch der Versicherungsschutz rechtzeitig und lückenlos verlängert werden.
Brauchen visumfreie Gäste eine Incoming-Versicherung?
Gäste aus visumfreien Staaten wie den USA, Brasilien oder Japan müssen für einen Kurzaufenthalt normalerweise keinen Versicherungsnachweis vorlegen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Behandlungskosten automatisch abgesichert sind.
Ob eine bestehende Krankenversicherung oder eine Kreditkarte in Deutschland leistet, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Besonders Rücktransport, Vorerkrankungen,
Selbstbeteiligungen und Höchstgrenzen sollten vor der Reise geprüft werden. Fehlt ein ausreichender Schutz, empfehlen wir eine Incoming-Versicherung — in unserem Vergleich bereits ab 0,85 Euro pro Tag.
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte für EU-Bürger?
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt erhalten EU-Bürger mit der Europäischen
Krankenversicherungskarte — kurz EKVK oder EHIC — medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem. Es gelten dabei dieselben Bedingungen und Eigenbeteiligungen wie für gesetzlich Versicherte in Deutschland.
Die EKVK ersetzt jedoch keine Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt insbesondere keine private Behandlung und keinen medizinischen Rücktransport ins Heimatland. Für diese Leistungen empfehlen wir eine zusätzliche Reisekrankenversicherung. Das entspricht auch den Hinweisen der Europäischen Kommission zur EKVK.
Wer nicht nur vorübergehend nach Deutschland reist, sondern hier leben oder arbeiten möchte, sollte seinen Krankenversicherungsstatus vorab prüfen. Je nach Situation sind eine deutsche GKV oder PKV beziehungsweise ein anderer europäischer Versicherungsnachweis erforderlich.
Was bedeuten EES und ETIAS für die Krankenversicherung?
Das europäische Einreise- und Ausreisesystem EES wurde ab Oktober 2025 schrittweise eingeführt und ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb.
Es erfasst grundsätzlich Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bei Kurzaufenthalten an den teilnehmenden europäischen Außengrenzen. An den Anforderungen an die Reisekrankenversicherung ändert das nichts. Offizielle Informationen zum EES stellt die Europäische Union bereit.
ETIAS betrifft künftig visumfreie Reisende aus bestimmten Drittstaaten. Das System ist im Juli 2026 noch nicht in Betrieb; einen konkreten Starttermin wird die EU gesondert bekannt geben. Auch ETIAS ersetzt keine Krankenversicherung und führt nach dem derzeit veröffentlichten Regelwerk keine eigene Versicherungspflicht ein. Den aktuellen ETIAS-Status veröffentlicht die Europäische Union.
Stand: Juli 2026
Kurzaufenthalt oder nationales Visum: Welche Versicherung wird benötigt?
Ein Schengen-Visum ist für Kurzaufenthalte von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen vorgesehen. Wer länger in Deutschland bleiben möchte, benötigt abhängig vom Aufenthaltszweck in der Regel ein nationales Visum und anschließend einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Welche Krankenversicherung akzeptiert wird, hängt vom Aufenthaltszweck ab:
- Bei Sprachkursen, Studium, Chancenkarte oder bestimmten Übergangszeiten kann eine geeignete Incoming-Versicherung ausreichen.
- Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist regelmäßig eine deutsche Krankenversicherung erforderlich.
- Bei Selbständigkeit, Familiennachzug oder einem dauerhaften Aufenthalt muss der Versicherungsstatus individuell geprüft werden.
Unsere klare Empfehlung:
Schließen Sie bei einem geplanten Langzeitaufenthalt nicht einfach einen
günstigen Besuchertarif ab. Wir prüfen vorher kostenlos, welcher Versicherungsnachweis für Ihr Visum und den späteren Aufenthaltstitel benötigt wird.
Was zahlt die Incoming-Versicherung — und was nicht?
Eine Incoming-Versicherung übernimmt – je nach Tarif – medizinisch notwendige Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Unfällen während des versicherten Aufenthalts. Bei Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Zahnbehandlungen und Rücktransport gibt es wichtige Unterschiede.
Die folgende Übersicht zeigt deshalb typische Leistungen und Einschränkungen.
| Typischerweise versichert | Je nach Tarif ausgeschlossen oder eingeschränkt |
| Ambulante Behandlung bei akut auftretender Krankheit oder nach einem Unfall |
Bereits bekannte, geplante oder vor Versicherungsbeginn absehbare Behandlungen |
| Stationäre Behandlung im Krankenhaus inklusive notwendiger Operationen | Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups ohne akuten Anlass |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen | Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen |
| Medizinisch notwendiger oder – je nach Tarif – medizinisch sinnvoller Rücktransport | Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung sind häufig nur eingeschränkt versichert |
| Überführung oder Bestattung im Todesfall | Behandlungen nach Ablauf der gebuchten Versicherungsdauer |
Vereinfachte Übersicht — maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs. Stand: 07/2026.
Der wichtigste Rat aus unserer Beratungspraxis
Drei Dinge sind im Leistungsfall besonders wichtig. Prüfen Sie erstens vor dem Abschluss, wie der gewählte Tarif mit Vorerkrankungen und bereits geplanten Behandlungen umgeht. Verlängern Sie zweitens den Vertrag rechtzeitig, wenn der Aufenthalt länger dauert – nach Ablauf lässt sich eine Versicherungslücke häufig nicht mehr schließen. Bewahren Sie drittens Rechnungen, Rezepte, Zahlungsnachweise und Arztberichte vollständig auf. Das erleichtert und beschleunigt die Leistungsprüfung.
Für wen gelten besondere Regeln?
Die meisten Gäste sind mit einem Standardtarif gut versichert. Bei den folgenden sechs Situationen lohnt sich ein zweiter Blick — hier entscheiden Details über Annahme, Preis und darüber, ob die Ausländerbehörde den Nachweis akzeptiert.
Dauerhafter Aufenthalt ohne Zugang zur deutschen Krankenversicherung
Manche Menschen leben dauerhaft in Deutschland und finden trotzdem keinen Weg in GKV oder PKV — etwa nach langer Zeit im Ausland oder mit Beitragsschulden. Eine Incoming-Versicherung ist dafür keine Dauerlösung: Sie ist zeitlich begrenzt und ersetzt keine substitutive Krankenversicherung. Für diese Fälle gibt es andere Wege, die wir seit Jahren begleiten — von der substitutiven Krankenversicherung bis zur Rückkehr in die GKV. Der erste Schritt ist eine ehrliche Statusprüfung.
Eltern und Schwiegereltern zu Besuch — auch über 75
Der Klassiker in unserer Beratung: Die Eltern kommen für drei bis sechs Monate zu Besuch, sind aber über 75 – und die meisten Incoming-Tarife nehmen sie nicht mehr an. Unsere Empfehlung für private Besuche: Der BDAE Expat Visit hat keine feste Altersgrenze und kostet ab 75 Jahren ohne USA und Kanada derzeit 5,50 € pro Tag. Er gilt für Aufenthalte von bis zu 365 Tagen. Bei Reisen nach Deutschland ist der Abschluss noch innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise möglich. Melden Sie sich am besten vor der Reise – dann besteht der Schutz von Anfang an.
Chancenkarte und Jobsuche
Für die Chancenkarte benötigen Sie einen anerkannten Krankenversicherungsschutz. Ein einfacher Besuchertarif passt hier nicht automatisch. Sobald Sie in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, kann ein Wechsel in die deutsche GKV oder PKV notwendig werden. Wir prüfen deshalb beide Phasen gemeinsam: den passenden Schutz für Einreise und Jobsuche sowie den geregelten Wechsel beim Jobstart.
Familiennachzug
Beim Familiennachzug ist die Incoming-Versicherung höchstens eine Brücke für die ersten Wochen. Wer dauerhaft bleibt, braucht eine reguläre Krankenversicherung — je nach Situation über die Familienversicherung der GKV, eine eigene Mitgliedschaft oder eine private Lösung. Der häufigste Fehler, den wir sehen: Es wird ein günstiger Besuchertarif für ein Jahr gebucht, und beim Übergang entsteht eine Lücke, die später teuer wird. Das lässt sich mit einer kurzen Prüfung vor der Einreise vermeiden.
Au-pairs und Work & Travel
Für Au-pairs bietet Care Concept mit Care Au-Pair einen speziellen Tarif für Aufenthalte von bis zu zwei Jahren. Für Work & Travel, Sprachaufenthalte, Praktika und andere Bildungsaufenthalte kann Care College bis zum Alter von 40 Jahren infrage kommen.
Wichtig ist neben der Krankenversicherung auch ein passender Haftpflichtschutz. Bei Care Au-Pair kann dieser zusammen mit einer Unfallversicherung über Care Protector ergänzt werden. Achten Sie besonders darauf, dass typische Risiken wie Schlüsselverlust, Mietsachschäden und Schäden aus der Au-pair-Tätigkeit mitversichert sind.
Gastwissenschaftler und Doktoranden
Universitäten und Institute verlangen für Gastaufenthalte fast immer einen Versicherungsnachweis. Bis 34 Jahre ist der HanseMerkur Young Travel meist die einfachste Lösung — online abschließbar, bis 5 Jahre Laufzeit.
Ab 35 kommt es auf Stipendium, Vergütung und Aufenthaltsdauer an: Ein bezahlter Arbeitsvertrag macht in der Regel versicherungspflichtig, ein reines Stipendium nicht. Diese Unterscheidung prüfen wir, bevor Sie abschließen.
0821 / 907 86 440
Unsere Experten erklären Ihnen kostenlos & unverbindlich, worauf Sie achten müssen.
Häufige Fragen zur Incoming Versicherung unserer Kunden
Was ist eine Incoming-Versicherung?
Eine Incoming-Versicherung ist eine private Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste, die vorübergehend nach Deutschland oder in den Schengen-Raum reisen. Sie übernimmt je nach Tarif Arzt-, Krankenhaus- und Rücktransportkosten und dient bei visumpflichtigen Reisen als Nachweis für das Schengen-Visum. Für dauerhafte Aufenthalte ersetzt sie keine reguläre deutsche Krankenversicherung
Was kostet eine Incoming-Versicherung?
Die günstigsten Tarife beginnen bei 0,85 € pro Tag für Gäste bis 64 Jahre bei Aufenthalten bis 92 Tage. Der Preis hängt vor allem vom Alter ab: Zwischen 65 und 74 Jahren kosten Tarife etwa 2,60 bis 3,30 € pro Tag, ab 75 rund 5,50 € pro Tag. Längere Laufzeiten und Zusatzbausteine wie Haftpflicht erhöhen den Beitrag. (Stand: 07/2026)
Welche Krankenversicherung wird für das Schengen-Visum anerkannt?
Für das Schengen-Visum muss die Reisekrankenversicherung mindestens 30.000 € Deckung bieten, im gesamten Schengen-Raum für die gesamte Aufenthaltsdauer gelten und den Rücktransport einschließen (Artikel 15 EU-Visakodex). Alle in unserem Vergleich als visumtauglich ausgewiesenen Tarife erfüllen diese Anforderungen und stellen einen Nachweis für die Botschaft aus. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Auslandsvertretung.
Kann ich eine Incoming-Versicherung nach der Einreise abschließen?
Je nach Tarif. Klassische Visum-Tarife wie Care Visa Protect müssen vor der Einreise abgeschlossen werden. Der BDAE Expat Visit ist bis 10 Tage nach der Einreise möglich, der HanseMerkur Young Travel bis 31 Tage nach Einreise ohne Wartezeit — danach mit 31 Tagen Wartezeit. Wer schon in Deutschland ist, sollte deshalb schnell handeln.
Welche Krankenversicherung brauchen Eltern zu Besuch in Deutschland?
Für Eltern bis 74 Jahre genügt meist ein Besuchertarif ab 0,85 € pro Tag, bei Schengen-Visum mit mindestens 30.000 € Deckung. Für private Besuche von Eltern über 75 wird die Auswahl klein: Der BDAE Expat Visit hat keine feste Altersgrenze und kostet ohne USA und Kanada derzeit 5,50 € pro Tag. Bei Reisen nach Deutschland kann er noch innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise abgeschlossen werden. Bei Vorerkrankungen empfehlen wir eine kurze Prüfung vor der Buchung.
Gibt es eine Incoming-Versicherung ohne Altersbegrenzung?
Ja. Der BDAE Expat Visit hat keine feste Altersgrenze. Für private Aufenthalte bis zu 365 Tagen kostet er ab 75 Jahren ohne USA und Kanada derzeit 5,50 € pro Tag. Die meisten anderen Incoming-Tarife enden bei 74 Jahren oder werden im höheren Alter deutlich teurer. Genau für diese Fälle lohnt der Vergleich.
Wie lange kann eine Incoming-Versicherung maximal laufen?
Bis zu 5 Jahre — etwa mit der HanseMerkur Reiseversicherung für Langzeitgäste oder dem Young Travel für Gäste bis 34. Visum-Tarife für Kurzaufenthalte enden nach 92 Tagen, viele Besuchertarife nach ein bis zwei Jahren. Wer länger als 5 Jahre oder dauerhaft bleibt, braucht eine reguläre Krankenversicherung.
Zahlt die Incoming-Versicherung bei Vorerkrankungen?
Bereits bekannte oder geplante Behandlungen sind in vielen Incoming-Tarifen ausgeschlossen. Bei bestehenden Erkrankungen prüfen wir deshalb vor dem Abschluss, welcher Schutz möglich ist. So vermeiden Sie, dass eine notwendige Behandlung später nicht erstattet wird.
Welche Krankenversicherung brauche ich für die Chancenkarte?
Für die Einreise mit der Chancenkarte benötigen Sie einen anerkannten Krankenversicherungsschutz. Sobald Sie in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, kann ein Wechsel in die deutsche GKV oder PKV notwendig werden. Wir prüfen deshalb vor dem Abschluss, welcher Tarif für Einreise und Jobsuche passt und wie der spätere Wechsel funktioniert.
Ersetzt die Incoming-Versicherung eine deutsche Krankenversicherung?
Nein. Die Incoming-Versicherung ist ein zeitlich begrenzter Reiseschutz und ersetzt bei dauerhaftem Aufenthalt oder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung keine reguläre deutsche Krankenversicherung. Welche Lösung erforderlich ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Was bei fehlender Krankenversicherung gilt, erklärt unser Ratgeber: Ohne Krankenversicherung – was tun?
Wie kann ich Sie telefonisch erreichen?
Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ihre Frage war nicht dabei?
Wir antworten auf Deutsch und Englisch — telefonisch unter 0821 / 907 86 440 oder über die kostenlose Ersteinschätzung.
Letzte Aktualisierung am 28.07.2026