Der Notlagentarif ist nur auf Ausnahmesituationen beschränkt und demnach kein frei wählbarer Tarif der PKV. Dieser Tarif soll Privatversicherten helfen Beitragsschulden abzubauen. So können Versicherte trotz Verschuldung Ihre gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall in der privaten Krankenkasse erhalten.
Da der Beitrag bis zu 25% von den bisherigen Alterungsrückstellungen angerechnet wird, ist dieser ganz individuell für jeden Versicherten. Das heißt, je länger die Versicherung besteht und je mehr Alterungsrückstellungen vorhanden sind, desto geringer ist der der monatliche Beitrag. Auch Säumniszuschläge sind in diesem Tarif vorhanden. Da der Notlagentarif Arbeitgeberzuschussfähig ist, wird dieser schon deshalb zusätzlich verringert.
Ein Notlagentarif kann nicht gewählt werden, sondern greift ein, wenn man seine Beitragsrückstände nach einem ca. 6 monatigen Mahnverfahren immer noch nicht beglichen hat. Erst wenn diese beglichen sind, kommt man automatisch wieder in seinen vorherigen Tarif.
Nach zweiter Mahnung und einem Säumniszuschlags von einem Prozent, muss Ihr Versicherer Sie darauf hinweisen das Ihr Vertrag ruhend gestellt wird, bis Sie Ihre Beitragsschulden beglichen haben. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Notlagentarif und sind nur beschränkt versichert. Sobald Ihre Schulden getilgt sind, kommen Sie automatisch wieder in Ihren normalen Tarif der Krankenversicherung.
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