Die Moratoriumsregel der Europäischen Krankenversicherung

Im Gegensatz zu den deutschen privaten Krankenversicherungen müssen sie bei der europäischen Krankenversicherung keine Gesundheitschecks machen und diverse Angaben zu ihrer Gesundheit angeben um dann am Ende vielleicht doch eine Absage zu bekommen.

 

Dank des Moratoriums nimmt die europäische Krankenversicherung jeden Antrag an, egal in welchem gesundheitlichen Zustand sie sich befinden und ohne großen Aufwand mit Nachweisen zu ihrer Gesundheit.

Sie sollten nur beachten, welche Kosten mit Vorerkrankungen mit dem Moratorium bei der europäischen Krankenversicherung selbst getragen werden müssen.

Was bedeutet Moratorium?

Bei den europäischen Krankenversicherungen gibt es die sogenannte Moratoriumsregelung, die besagt, dass der Versicherungsschutz bei einer Erkrankung, die bis zu fünf Jahre vor Beginn der  Versicherung festgestellt wurde und wegen der Medikamente, Schonkost oder eine Behandlung benötigt wurden in den ersten zwei Jahren nicht mit abgedeckt ist.

Sollte die Erkrankung nach zwei Jahren ununterbrochener Versicherung ohne Behandlungen, Einnahme von Medikamenten und Symptomen, die durch diese hervorgerufen werde erneut auftreten, ist sie wieder mitversichert und gilt als Neu-Erkrankung.

Chronische Erkrankungen und genetische Defekte sind grundsätzlich von der Deckung der Versicherung ausgeschlossen.

Ein Moratorium ist so zu sagen ein Ausschuss von Vorerkrankung von dem Versicherungsschutz.

Für wen gilt das Moratorium?

Das Moratorium gilt für Personen, die eine europäische Krankenversicherung abgeschlossen haben, jedoch in den fünf Jahren zuvor unter einer Erkrankung litten und sich wegen dieser beraten ließen, in Behandlung gegangen sind oder Medikamente oder Schonkost aufgrund dieser eingenommen haben.

Wie lange dauert ein Moratorium?

Ein Moratorium dauert nach Abschluss einer europäischen Krankenversicherung zwei Jahre, in denen man durchgehend versichert ist. Falls in diesem Zeitraum keine Vorerkrankung der letzten fünf Jahre oder Symptome, die durch diese Erkrankung hervorgerufen werden auftreten, so ist diese Vorerkrankung wieder mitversichert und gilt als Neu-Erkrankung und das Moratorium gilt als beendet.

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Welche Behandlungen sind im Moratorium ausgeschlossen?

Im Moratorium sind Behandlungen und Beratungen aufgrund einer Erkrankung, die vor dem Abschließen der Versicherung schon auftrat, jedoch danach durchgeführt werden oder die wegen Symptomen, die durch diese Erkrankung hervorgerufen werden gemachten werden ausgeschlossen.

Ebenfalls werden Behandlungen wegen chronischen Erkrankungen oder genetischen Defekten grundsätzlich vom Versicherungsschutz der europäischen Krankenversicherung ausgeschlossen.